Dr. Gruber aus Herzogenburg IST Ihr erfahrener Gerichtskommissär
Als Notar bin ich von Amts wegen Spezialist für Verlassenschaftsverfahren. Diese werden von mir kompetent und zuverlässig für das Gericht abgewickelt. Als unabhängiger Berater stehe ich Ihnen zur Seite, wenn ein geliebter Angehöriger verstirbt und übernehme Abwicklungen rund um die Verlassenschaft. Dabei verliere ich nie den Überblick und nehme mir gerne Zeit, Sie zu beraten. Gerne bin ich in Herzogenburg persönlich für Sie da.
Ich stehen Ihnen gerne als Gerichtskommissär zur Verfügung
Die wichtigste Aufgabe, die ich als Gerichtskommissär erfülle, ist die Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen. Ist ein Todesfall eingetreten, bestellt das zuständige Gericht einen Gerichtskommissär, der feststellt, welches Vermögen vorhanden ist und wer die Erben sind. Bei jedem Erbfall wird eine Verlassenschaftsabhandlung durchgeführt, bei der die Verlassenschaft den rechtmäßigen Erben übergeben wird. Sie als Erbe haben die Möglichkeit, den Notar Ihres Vertrauens für eine solche Verlassenschaftsabhandlung auszuwählen. Sehr gerne stehe ich Ihnen als Gerichtskommissär zur Verfügung. Auf Ihre Fragen gehe ich jederzeit ein und nehme mir dementsprechend ausreichend Zeit für Sie.
Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können
Gerne stehen wir Ihnen als Gerichtskommissär in Herzogenburg zur Verfügung. Der Notar Dr. Harald Gruber steht Ihnen mit viel Kompetenz und Einfühlungsvermögen beratend zur Seite. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin im Notariat – wir freuen uns, wenn wir Sie in einer schweren Situation unterstützen dürfen.